<KD_8_1_Z1 xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/v1_7_4">
  <EXTENSION KEY="noticeId">018c1b1c-c266-4b83-936a-3b11538312c9</EXTENSION>
  <NOTICE />
  <CONTRACTING_BODY>
    <ADDRESS_CONTRACTING_BODY>
      <OFFICIALNAME>Universität Innsbruck</OFFICIALNAME>
      <NATIONALID>9110007928380</NATIONALID>
      <PHONE>+43 51250722544</PHONE>
      <E_MAIL>wolfgang.lentsch@uibk.ac.at</E_MAIL>
      <CONTACT>Wolfgang Lentsch</CONTACT>
    </ADDRESS_CONTRACTING_BODY>
  </CONTRACTING_BODY>
  <OBJECT_CONTRACT>
    <TITLE>
      <P>
            Freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung (freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung) hinsichtlich die Beschaffung einer EBM (Electron Beam Melting) - Anlage
            </P>
    </TITLE>
    <REFERENCE_NUMBER>GZ 263739-23</REFERENCE_NUMBER>
    <CPV_MAIN>
      <CPV_CODE CODE="42664000" />
    </CPV_MAIN>
    <TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" />
    <SHORT_DESCR>
      <P>
                Mindestanforderungen:

Pos. 1	Anforderungen an den Elektronenstrahl bzw. die verbaute Elektronenstrahlquelle: minimaler Strahldurchmesser 140 µm; minimale Leistung 3kW; Ablenk-/ bzw. Sprunggeschwindigkeit 8000 m/s, automatisches Kalibriersystem und Performancekontrolle.

Pos. 2	Softwaregestütztes Diagnose- und Reparaturtool zur Vermeidung von Baujobabbrüchen.

Pos. 3	Softwareseitig offene Elektronenstrahlsteuerung: Ausführung eigener Prozessführungsstrategien möglich.

Pos. 4	Softwaregestützte Vorbereitung von Baujobs und CAD interface für Standard STL Bauteile.

Pos. 5	Maximales Anlagengewicht von 1800 kg, bei maximalen Abmessungen 2500x1500x2850 mm (LxBxH) (ohne Zubehör).

Pos. 6	Möglichkeit der Simulation des Bauprozesses auf einem eigenständigen Rechner.

Pos. 7	In-situ Prozessüberwachungssystem mit der Möglichkeit der Qualitätskontrolle und Fehlerdiagnose.

Pos. 8	Bauraumvolumen zwischen 150x150x150 mm und 220x220x220 mm (LxBxH).

Pos. 9	Pulverhandlingsystem zur Unterstützung des Workflows vor und nach dem EBM-Fertigungsprozess.

Pos. 10	Prozessstrategie zur Vermeidung von elektrischer Aufladung und gegenseitiger Abstoßung von Pulverpartikeln ("Smoke Event").

Pos. 11	Maximaler Prozessgasverbrauch 11 l/h und 75 l/Baujob.

Pos. 12	Neben fabrikneuen Gerätschaften sind ebenso Demonstrationsgerätschaften und gebrauchte Gerätschaften im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens zugelassen, sofern diese (kumulativ) 

-	die gemäß Herstellerangaben vorgeschriebenen Wartungen durch diesbezüglich fachlich qualifiziertes Fachpersonal eines hinsichtlich der durch den potentiellen Auftragnehmer angebotenen Gesamtgerätschaft zertifizierten Unternehmers vollständig und ununterbrochen durchgeführt wurden,
-	diese voran bestimmten Wartungen der gegenständlichen Auftraggeberin nachweisbar sind,
-	über nicht mehr als einen einzigen Vorbesitzer verfügen und
-	sowohl die Hard- als auch die Software der angebotenen Gesamtgerätschaft zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe über die jeweils aktuellste erhältliche Konfiguration verfügt.

Pos. 13	Gewährleistungszeitraum für sämtliche Teilleistungen der durch den potentiellen Auftragnehmer angebotenen Gesamtleistung: 

-	24 Monate ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Abnahme der gegenständlich zu beschaffenden Gesamtleistung, sofern es sich bei dieser um eine fabrikneue Leistung handelt;
-	zumindest 3 Monate ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Abnahme der gegenständlich zu beschaffenden Gesamtleistung, sofern es sich bei dieser um entweder eine gebrauchte Leistung oder eine Demonstrationsgerätschaft handelt.

Pos. 14	Die durch den potentiellen Auftragnehmer im gegenständlichen Formblatt Nr. 3 angebotene Gewährleistungsfrist beginnt nach erfolgter Abnahme der gegenständlich zu beschaffenden Leistung sowie nach erfolgreichem Abschluss der unter Pos. 16 genannten Level 1- und Level 2- Schulungen des Anwender-Personals der Auftraggeberin.

Pos. 15	Der Gesamtpreis für die durch den potentiellen Auftragnehmer angebotenen Gesamtleistung darf im Angebot des potentiellen Auftragnehmers den Betrag von € 408.000,00 exkl. USt. nicht überschreiten.

Pos. 16	Damit der Auftraggeber die geplanten wissenschaftlichen Arbeiten an bzw. mit der gegenständlich zu beschaffenden Gesamtgerätschaft durchführen kann, muss der potentielle Auftragnehmer (im Einvernehmen mit dem Hersteller der durch ihn angebotenen Leistung) dem Anwender-Personal der Auftraggeberin die Teilnahme an entsprechenden Spezial-Schulungen betreffend den verschiedenen Betriebsmodi der zu beschaffenden Gesamtleistung (Level 1: Produktionsmodus, Level 2: Engineering-Modus und Level 3: Entwicklungs- und Forschungsmodus) ermöglichen. Dies ist im gegenständlichen Leistungsumfang inkludiert.

Die Rechte und auch die diesbezüglich entsprechenden technischen Erfordernisse für den vollständigen und uneingeschränkten Zugriff der Auftraggeberin auf sämtliche der voran bestimmten Modi hat der potentielle Auftragnehmer der Auftraggeberin zu übertragen bzw. zur Verfügung zu stellen, wobei dies zeitlich uneingeschränkt zu erfolgen hat. Dabei sind diese Rechte und technischen Erfordernisse, welche die Level 1 und 2 betreffen, vor Beginn der Gewährleistungsfrist der gegenständlich zu beschaffenden Leistung zur Verfügung zu stellen. All dies ist im gegenständlichen Leistungsumfang inkludiert.

Pos. 17	Anlieferung und Einbringung an den Erfüllungsort sowie Verkabelung, Montage und Installation der Gesamtleistung am Aufstellungsort im Leistungsumfang inkludiert.

Pos. 20	Einweisung an der durch den potentiellen Auftragnehmer angebotenen Gesamtgerätschaft im Ausmaß von 8 Stunden am Aufstellungsort im Leistungsumfang inkludiert.

Pos. 21	Anwender-Schulung an der durch den potentiellen Auftragnehmer angebotenen Gesamtgerätschaft im Ausmaß von mindestens 40 Stunden, wovon mindestens 20 Stunden am Aufstellungsort durchzuführen sind, im Leistungsumfang inkludiert sind.

Pos. 22	Durchführung der Abnahme am Aufstellungsort im Leistungsumfang inkludiert; diese erfolgt nach Lieferung der Anlage.

Pos. 23	Erstellung einer Dokumentation im Leistungsumfang inkludiert.

Pos. 24	Für die zu beschaffende Gesamtgerätschaft muss über CE-Konformität verfügen; der entsprechende Nachweis ist der Auftraggeberin vorzulegen.

Pos. 25	Nachschaffungszeitraum von Verschleiß- und Ersatzteilen für zumindest 84 Monate ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Abnahme.

Pos. 26	Durchführung der Endabnahme 30 Tage vor Ablauf des Gewährleistungszeitraumes im Leistungsumfang inkludiert.
            </P>
    </SHORT_DESCR>
    <NO_LOT_DIVISION />
    <OBJECT_DESCR>
      <NUTS CODE="AT332" />
    </OBJECT_DESCR>
  </OBJECT_CONTRACT>
  <LEFTI>
  </LEFTI>
  <PROCEDURE>
    <PT_COMPETITIVE_NEGOTIATION />
  </PROCEDURE>
  <COMPLEMENTARY_INFO>
  </COMPLEMENTARY_INFO>
  <ADDITIONAL_CORE_DATA>
    <DATE_FIRST_PUBLICATION>2023-12-01</DATE_FIRST_PUBLICATION>
    <DATETIME_LAST_CHANGE>2023-12-01T08:02:34Z</DATETIME_LAST_CHANGE>
  </ADDITIONAL_CORE_DATA>
</KD_8_1_Z1>