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      <OFFICIALNAME>Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort</OFFICIALNAME>
      <NATIONALID>9110024956250</NATIONALID>
      <PHONE>+43 171100-805451</PHONE>
      <E_MAIL>POST.Vergaben@bmdw.gv.at</E_MAIL>
      <CONTACT>Präs/3 - Vergaberecht</CONTACT>
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      <P>Öffentlich-öffentliche Kooperation „go-international“</P>
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      <P>Öffentlich-öffentliche Kooperation gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU im Bereich der Förderung der österreichischen Wirtschaft und des Außenhandels zwischen dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Wirtschaftskammer Österreich. Exportförderung ist die staatliche Begünstigung von Absatzmöglichkeiten im Ausland, da Exportgeschäfte speziellen wirtschaftlichen und politischen Risiken unterliegen. Es werden daher Unternehmen mit Sitz in Österreich unter Betonung der positiven Effekte von Internationalisierung zum Export motiviert, um die Anzahl der exportierenden Unternehmen in Österreich zu steigern. Darüber hinaus werden bereits exportierende Unternehmen in neue Märkte geführt und bestmöglich beim Markteintritt unterstützt. Weiters erfolgt die Unterstützung von Unternehmen bei der digitalen Internationalisierung und bei der Heranführung an internationales Innovations- und Technologie-Know-how.</P>
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          <OFFICIALNAME>Wirtschaftskammer Österreich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftskammer Österreich nicht wie oben formularmäßig angeführt ein Bieter, sondern ein Kooperationspartner ist, da es sich um eine öffentlich-öffentliche Kooperation handelt.</OFFICIALNAME>
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    <DATE_DISPATCH_NOTICE>2021-03-12</DATE_DISPATCH_NOTICE>
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    <DATE_FIRST_PUBLICATION>2021-03-18</DATE_FIRST_PUBLICATION>
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      <P>Es handelt sich um eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung bei einer öffentlich-öffentlichen Kooperation gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU (bzw. § 10 Abs 3 BVergG 2018). Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wurde eingehend rechtlich geprüft und festgestellt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer öffentlich-öffentlichen Kooperation als erfüllt anzusehen sind.
Für ausführlichere Informationen siehe die freiwillige Ex-Ante Transparenzbekanntmachung auf der Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union": https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:134425-2021:TEXT:DE:HTML .
Es wird darauf hingewiesen, dass: • es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt, um einen Dienstleistungsauftrag, sondern um eine öffentlich-öffentliche Kooperation handelt;
• es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt, um ein Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung handelt, sondern um eine öffentlich-öffentliche Kooperation.</P>
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